Regelung für Qurantäne-Ende
Freitesten nur nach behördlicher Anordnung

Dem Freitesten gegenüber wird die Verdachtsfalltestung priorisiert behandelt | Foto: stock.adobe.com/at/redaktion93
  • Dem Freitesten gegenüber wird die Verdachtsfalltestung priorisiert behandelt
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Seit nunmehr vier Tagen gibt es neue Quarantäne-Regeln vonseiten des Bundes, die auch das sogenannte Freitesten betreffen. Das Land Kärnten informiert die Bevölkerung nun darüber, wie dies abzulaufen hat. Verdachtsfalltestungen werden grundsätzlich priorisiert.

KÄRNTEN. Durch die Anpassung der Quarantäne-Regelungen durch den Bund ist seit 8. Jänner dieses Jahres für symptomfreie Personen ein Freitesten aus der Quarantäne ab dem fünften Tag mittels PCR-Test möglich. Dazu hält Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, fest, dass die Freitestungen behördlich angeordnete Testungen sind.

"Verdachtsfalltestungen priorisiert"

"Gehen Sie für das Freitesten bitte auf keinen Fall selbsttätig und ohne Termin zu einer Teststraße", appelliert Kurath und weist darauf hin, dass auch zuhause durchgeführte PCR Selbsttests nicht für ein Freitesten gültig sind. "Sie bekommen auf Anordnung der Behörde einen Termin für die Freitestung. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der Behörde", so Kurath. Ob eine Freitestung möglich ist, hängt laut Kurath von den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab: "Grundsätzlich werden Verdachtsfalltestungen priorisiert, wofür wir um Verständnis bitten."

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