Polizeihunde
Schutzengel auf vier Pfoten
Sie sind scharfe Waffen, erschnüffeln mit ihren Schnauzen gefährliches Material und beschützen ihr Herrchen, den Polizisten.
TIROL. Der Weg vom Welpen zum Polizeihund ist ein langer. Mit acht Wochen beginnen die Welpen ihre Ausbildung und nach rund zwei Jahren und nach einer Spezialisierung, sind sie bereit für die gefährliche Polizeiarbeit. Doch nicht jeder Welpe ist dafür geschaffen. Die Polizei erwirbt ihre angehenden Polizeihunde ausschließlich von bestimmten Züchtern. Bevor sich die Polizisten für einen Welpen entscheiden, machen sie einen Ankaufstest: es wird die Gesundheit, die Umwelttauglichkeit und das Verhalten in bestimmten Situationen getestet, aber auch der Spieltrieb und das Suchverhalten.
Eine Lebensaufgabe
Ein angehender Polizeidiensthund kommt außerdem in die Familie des Diensthundeführers und damit beginnt eine lebenslange Beziehung. Diensthundeführer müssen Idealisten und Hundeliebhaber sein, denn ein Tier lässt sich nicht einfach nach Dienstschluss abstellen: Hund und Mensch leben und arbeiten zusammen. Dabei ist es auch wichtig, dass der Hund gut in die Familie des Hundeführers integriert wird. Überdies müssen Diensthundeführer viel Zeit beziehungsweise Freizeit investieren, einerseits für das Training mit dem Hund, andererseits müssen sie zu jeder Zeit bereit sein.
„Ganz egal ob es jetzt zwei in der Früh ist oder 14 Uhr Nachmittags, wenn ein Anruf kommt, dann müssen Polizeihundeführer und Polizeidiensthund zum Einsatz," sagt der Leiter des Diensthundewesens Tirol Dietmar Leitner.
Mit „übersinnlichen" Kräften
Ein Hund kann viel besser riechen als ein Mensch und Wissenschaftler haben herausgefunden, dass die Vierbeiner manche Duftnoten eine Million mal besser wahrnehmen als ein Mensch. Damit sind sie eine ideale Unterstützung für die tägliche Polizeiarbeit. Auf Befehl erschnüffeln sie vermisste Personen, Suchtgift oder Sprengstoff, welche ein Polizist sonst unmöglich finden würde.
Scharfe Waffen auf Befehl
So lieb und verspielt ein angehender Polizeihund auch wirken mag, kommt der Befehl vom Hundeführer, wird er zu einer scharfen Waffe. Im Gegensatz zu einer Schusswaffe kann ein Hund allerdings zurückgerufen werden. Im Lexikon der Sicherheit ist unter Polizeihund folgendes vermerkt:
Der Gesetzgeber definiert den Polizeihund als ein Einsatzmittel zur Anwendung körperlicher Gewalt. In Österreich hat das Tier sogar Eingang in das Waffengesetz (§ 10 Waffe) gefunden.
Mit ihren scharfen Zähnen beschützen Polizeidiensthunde ihre Hundeführer, so sind sie bei der täglichen und oft gefährlichen Polizeiarbeit, wie Schutzengel auf vier Pfoten.
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