Bezirk Horn: Erste Anzeigen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz
HORN. Im Bezirk Horn gibt es laut Bezirkshauptmannschaft vier Anzeigen.
"Bis dato sind in der Bezirkshauptmannschaft Horn vier Anzeigen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz und der darauf basierenden Verordnung, welche das Betreten öffentlicher Orte (mit gewissen Ausnahmen) verbietet, eingelangt. Das Gesetz sieht für derartige Verstöße eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro vor."
Vier junge Erwachsene bzw. Jugendliche sollen (außerhalb einer Ortschaft im Bezirk) bei einem Lagerfeuer gefeiert haben - ein Passant erstattete Anzeige.
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