Allergene auf der Speisekarte
Eine Verordnung der EU stößt heimischen Wirten sauer auf
ST. PÖLTEN (jg). Unter Niederösterreichs Wirten herrscht Unruhe. Nach der Ungewissheit beim Nichtraucherschutz droht den Gastronomen schon das nächste Unheil: Ab 15. Dezember müssen laut EU-Verordnung auf den Speisekarten alle Inhaltsstoffe angeführt werden, die Allergien auslösen können. Für viele Wirte ein bürokratischer Wahnsinn, alleine die umzusetzende "Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates" hat 46 Seiten.
Kritik an Bevormundung
Geht es nach Christian Widgruber vom Roten Hahn in St. Pölten, könnte so künftig die Speisekarte aussehen. "Wenn ich das alles beschreiben muss, hab ich als Gast 15 Seiten zu lesen", sagt er. Eine Speisekarte sei das nicht mehr, klagt der Wirt. Vor allem frische Gerichte zuzubereiten werde schwierig. So auch Leopold Graf, Innungsmeister und Obmann der Wirte 3100: "Die Verordnung bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand, vor allem dann, wenn man die Speisekarte mit den Menüs täglich wechselt." "Was macht man mit den Tagesangeboten?", fragt dahingehend auch Siegfried Götz, der für die Verordnung schärfere Worte findet: "Das ist genau so ein Humbug wie die Gurkenverordnung." Zwar werde immer wieder nach Inhaltsstoffen gefragt, was die Verordnung zu einem gewissen Grad rechtfertigen würde. Auf der anderen Seite würden damit sowohl Wirte als auch Gäste bevormundet und ihrer Eigenverantwortung zumindest ein Stück weit beraubt.
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