Grundversorgung
Wo sie trotz Corona weiter einkaufen können
Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Situation die Schließung von Geschäftslokalen und Einschränkungen für den Kundenverkehr verfügt.
Die Gastronomie bleibt ab Dienstag komplett geschlossen. Lieferservice ohne Kundenverkehr im Lokal ist weiterhin möglich. Der Kundenverkehr in Geschäftslokalen im Handel und Gewerbe ist eingestellt. Davon ausgenommen sind:
- Lebensmittelhandel
- Drogerieartikel
- Apotheken
- Medizinprodukte und Heilbehelfe
- Gesundheits- und Pflegedienste
- Futtermittel
- Agrarhandel
- Tankstellen
- Sicherheits- und Notfallprodukte samt Wartung
- Banken
- Post und Telekommunikation
- Lieferdienste
- Textilreinigung
- Trafiken
- Wartung kritischer Infrastruktur
- Aufsperrdienste
- Müllabfuhr
- Mietwagenverleih und Taxis
Baustellen können weiterarbeitet werden.
Handwerksbetriebe wie Tischler, Maler, Glaser können die Produktion fortsetzen und Montagen durchführen. Verkaufsgeschäfte oder Schauräume bleiben für den Kundenverkehr geschlossen.
Kfz-Werkstätten sollen geöffnet sein, müssen aber den Verkaufsbereich schließen.
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