Nationalrat macht Uhudler zum Obstwein
Mit einer Novelle zum Weingesetz hat der Nationalrat den zweiten Schritt zur rechtlichen Absicherung des Uhudlers gesetzt. Weine aus Direktträgerrebsorten werden demnach juristisch vom Weinbereich in den Obstweinbereich übertragen.
Bereits im April hat die Landesregierung neun Direktträger-Rebsorten, die genetisch Spuren von Edelwein enthalten, in die Weinbauverordnung aufgenommen und damit legalisiert. Mit dem Beschluss des Weingesetzes wird diese Absicherung auch auf die Rebsorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont ausgedehnt.
Ihre Kelterung war bisher verboten. Nun dürfen sie als "Obstwein" legitim verarbeitet und verkauft werden.
"Damit wird der Uhudler auch EU-rechtlich gesichert. Die Vorschriften für Wein - önologisches Verfahren, Kellerbuch, Kataster - bleiben dabei aufrecht“, erläutert NR-Abg. Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Er hält es auch für notwendig, eine geschützte Ursprungsbezeichnung für den Uhudler einzuführen. Wein aus Direktträgerrebsorten aus anderen Gebieten dürfe dann nicht mehr unter dem Namen Uhudler in Verkehr gebracht werden.
"Die Änderung des Weingesetzes sichert die Zukunft der südburgenländischen Winzer wirtschaftlich ab", betont NR-Abg. Jürgen Schabhüttl (SPÖ).
Für die Änderung des Weingesetzes stimmten fast alle Parteien. Nur die Neos waren dagegen.
Der Abstimmung im Nationalrat wohnte auch die amtierende Uhudler-Prinzessin Michaela Berzkovics aus Sulz bei, die extra zu diesem Anlass ins Parlament kam.
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