KLINIKUM FREISTADT
Codewort schützt Patienten
FREISTADT. Viele kennen die Situation: Wird ein Angehöriger stationär im Krankenhaus behandelt, möchte man wissen, wie es dem Patienten geht. Die am Klinikum Freistadt eingeführte Regelung mit Codewort bewährt sich in Bezug auf die Privatsphäre.
Ärzte sind zum Schutz ihrer Patienten an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden. Nur wenn der Patient damit einverstanden ist, dürfen sie mit Angehörigen über dessen Gesundheitszustand sprechen. Bei der Aufnahme ins Spital bestimmen Patienten auch selbst, ob bei der Rezeption Auskunft über ihren Aufenthalt gegeben werden darf oder nicht.
Die Regel mit dem Codewort ist einfach: Wenn die Patienten damit einverstanden sind, dass Angehörige Auskunft erhalten, müssen sie ihnen ein festgelegtes Codewort nennen, das zuvor persönlich (nicht telefonisch) genannt wurde. Damit können die Angehörigen über den Gesundheitszustand des Patienten informiert werden. Auch bei einer telefonischen Auskunft ist das Codewort erforderlich.
„Wir bitten um Verständnis, dass ein persönliches Gespräch mit dem Arzt aus Zeitgründen nicht immer sofort möglich ist“, sagt Primar Norbert Fritsch, Ärztlicher Direktor am Klinikum Freistadt. Wenn ein Patient nicht ansprechbar ist und die Vereinbarung eines Codeworts nicht möglich ist, entscheiden die behandelnden Ärzte jeweils nach Situation. Dies gilt auch, wenn das Denkvermögen eingeschränkt ist, wie beispielsweise bei Personen mit Demenz. „In der Praxis zeigt sich, dass es ein großer Vorteil ist, wenn in diesem Fall eine Vorsorgevollmacht vorliegt und ein frei gewählter Erwachsenenvertreter Ansprechpartner ist“, betont Fritsch.
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