Letzte Chance für Wallersee

SEEKIRCHEN/HENNDORF/NEUMARKT. Darüber ob sie Einspruch gegen die geplante Verordnungsabänderung erheben, haben die Seekirchner Gemeindevertreter nach einem Lese-FWS-Antrag und der Unterschriftensammlung einer Bürgerin getagt. Mit dem Ergebnis, dass alle Gemeindevertreter einstimmig wollen, dass ausschließlich die geschlossenen Ortschaften rund um den Wallersee aus der Seenschutzverordnung ausgenommen werden. Die unbebauten Gebiete sollen weiterhin geschützt werden, sodass auch auf lange Sicht dort keine neuen Baugründe entstehen können. „Von allen Gemeinden rund um den Wallersee hat Seekirchen bisher am wenigsten getan, um den Bürgern den See als Erholungsraum nahe zu bringen“, so Gemeindevertreterin Elisabeth Dopsch anlässlich der Sitzung.

„Rund um den Wallersee haben sich lang vermisste Vogelarten niedergelassen, die durch eine Veränderung ihres Umfeldes schnell wieder abwandern würden. Um die Natur auch für die kommenden Generationen zu erhalten, braucht es Pufferzonen“, berichtete Roman Türk, Präsident des Salzburger Naturschutzverbandes, den die Lese zur GV-Sitzung eingeladen hatte. Diese Pufferzonen sind genau die Gebiete, die nach Wunsch der Naturschutzabteilung in Zukunft nicht mehr geschützt wären. „Unsere Stellungnahme wird in den nächsten Tagen an das Land gehen“, erklärte Lese-Stadtrat Walter Gigerl.

Bis zum 19. April haben die Gemeinden rund um den Wallersee noch Zeit, ihre Stellungnahme zur geplanten Verordnungsabänderung am Wallersee abzugeben. Gigerl hofft darauf, dass das Land entsprechend darauf reagieren wird: „Das Land hat nach unserer Stellungnahme gefragt. Wenn es unseren einstimmigen Beschluss nun ignorieren würde, würde es die Gemeinde vor den Kopf stossen.“

Diskussion in Henndorf
„Wir werden einen Dringlichkeits antrag stellen, um das Thema in unserer Sitzung am Freitag zu diskutieren“, sagt Birgit Winkler von den Grünen in Henndorf. „Genau wie die Seekirchner sind wir dafür, geschlossene Siedlungen aus dem Schutzgebiet auszunehmen, unbebautes Grünland soll aber weiterhin Landschaftsschutzgebiet bleiben. Ich hoffe, dass alle Fraktionen offen in die Diskussion gehen.“

Neumarkt nicht betroffen
In Neumarkt hingegen wurde bereits beschlossen, keine Stellungnahme zur geplanten Verordnungsabänderung abzugeben. „Bei uns ist etwa ein Hektar betroffen, der nicht besiedelt ist. Das ist ein Grenzfall. Im Großen und Ganzen betrifft die Änderung bei uns geschlossene Siedlungen und daher werden wir keinen Einspruch erheben“, sagt Alois Auinger von den Neumarkter Grünen.

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