Kabelkämpfer schöpfen neue Hoffnung aus EuGH Urteil

Rechtsgutachter Nicolas Raschauer, Bürgermeister Rupert Reischl und Bürgermeister Johann Strasser aus Eugendorf.
  • Rechtsgutachter Nicolas Raschauer, Bürgermeister Rupert Reischl und Bürgermeister Johann Strasser aus Eugendorf.
  • hochgeladen von Kathrin Hagn

KOPPL/EUGENDORF (kha). Für die Liga der Freileitungsgegner ist es eindeutig: Nachdem der EuGH in einem Vorabentscheidungs-Verfahren einen Trassenaufhieb in Oberösterreich als Rodung und damit als UVP-pflichtig eingestuft hat, müsse auch das Salzburger Projekt auf dieser Grundlage neu bewertet werden, so die Forderung. Die Salzburger Landesregierung sei, so die Erdkabelkämpfer, als zuständige Behörde für die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) in ihrem Urteil im Jahr 2015 nämlich davon ausgegangen, dass es sich bei den Trassenaufhieben im Ausmaß von rund 600 Hektar um keine Rodungen handeln würde. Geprüft und bewertet wurden im UVP-Verfahren "lediglich" 188 Hektar.

Neubewertung erforderlich

Aus der Entscheidung des EuGH würden sich daher einige gravierende Konsequenzen ableiten, so der Rechtsanwalt der Gemeinden Koppl und Eugendorf, Adolf Concin: "Das Bundesverwaltungsgericht hat nach meiner bzw. unserer Auffassung in dem anhängigen Verfahren die Trassenaufhiebe für die Errichtung der Freileitung neu zu berücksichtigen, und zwar nicht nur auf Basis der 188 Hektar, sondern für rund 600 Hektar zusätzlich, die im bisherigen Verfahren keine Beachtung gefunden haben." Das Bundesverwaltungsgericht müsse jetzt seine rechtlich nicht mehr zutreffende Ansicht korrigieren, lautet auch die Expertise des Rechtsgutachters Nicolas Raschauer. Bereits vor einem Monat haben die Gemeinden Koppl und Eugendorf gemeinsam mit den Bürgerinitiativen ihr Rechtsgutachten beim BVwG vorgelegt und eine Wiedereröffnung des Ermittlungsverfahrens beantragt. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich dazu bisher nicht geäußert, man erwarte nun – sowohl auf Seiten der Antragsteller wie auch auf Seiten der Projektgegner – gespannt eine Reaktion.

"Noch genehmigungsfähig"

Schon die im UVP-Verfahren berücksichtigten 188 Hektar wurden in der Entscheidung als "gerade noch" genehmigungsfähig eingestuft. Mit einem Ausmaß von insgesamt 800 Hektar dürfte diese "gerade noch"-Genehmigungsfähigkeit bei Weitem überschritten sein, sind die Bürgermeister und ihre Juristen überzeugt.

Gemeinden kämpfen weiter

Rund 1,6 Mio. Euro haben die Gemeinden Koppl und Eugendorf bisher in ihren Kampf gegen die Freileitung investiert. Bürgermeister Johann Strasser: "Wir haben dafür einstimmige Gemeindevertretungsbeschlüsse, es gibt eine breite Unterstützung durch die Bevölkerung, die auch nicht abnimmt, im Gegenteil." Auch Rupert Reischl, Bürgermeister der Gemeinde Koppl, bestätigt: "Die Bevölkerung steht absolut hinter uns, wenn’s auch zäh ist und viel kostet. Aber wir haben uns dafür entschieden, diesen Weg konsequent zu gehen – und das machen wir jetzt auch. Und: Die Zeit wird für uns arbeiten, davon bin ich überzeugt", so der Koppler Bürgermeister abschließend.

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