Vorbeugende Maßnahme
Feuerverbot: Erhöhte Brandgefahr
Aufgrund der Trockenheit gilt ab sofort ein Feuerverbot in Waldgebieten wegen besonderer Brandgefahr im gesamten Bezirk Feldkirchen.
BEZIRK FELDKIRCHEN. Aufgrund erhöhter Brandgefahr verordnet Bezirkshauptmann Dietmar Stückler ein vorübergehendes Feuerverbot.
Extreme Trockenheit
Im Hinblick auf die extreme Hitze und die damit verbundene Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich (das heißt alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen.
Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung gemäß des Forstgesetzes. Diese wird mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet wird.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.