Arbeitsrecht
Was während der EURO am Arbeitsplatz zu beachten ist
Ganz Österreich fiebert der Europameisterschaft 2024 entgegen. In den kommenden vier Wochen fallen aber viele Spiele in die Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Österreich. Hier erfährst du, was es während der EM am Arbeitsplatz zu beachten gibt.
ÖSTERREICH. Am Freitag eröffnet Gastgeber Deutschland gegen Schottland um 21 Uhr die Fußball-Europameisterschaft, im Anschluss steht ein Wochenende voller Fußball bevor. Bereits ab Montag werden aber die ersten Spiele der EURO während der Arbeitszeit eines Großteils der österreichischen Beschäftigten übertragen. Bei aller Euphorie sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daher beachten, dass berufliche Konsequenzen drohen könnten, wenn während der Arbeit der Fernseher läuft oder Alkohol konsumiert wird.
Fußballspiele im Fernsehen und Stream
Wie Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte beim Gewerkschaftsbund (ÖGB), erklärt, ist es in Österreich zumeist nicht üblich oder erlaubt, am Arbeitsplatz fernzusehen. "Aber selbstverständlich kann in Absprache mit dem Arbeitgeber eine Ausnahme gemacht werden", erklärt Trinko. Wer jedoch an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-Übertragungen laufen, also etwa in Cafés oder Bars, darf dann natürlich auch hinschauen. Wichtig ist dabei aber, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leiden darf.
Auch das Streamen der Spiele auf Handys, Tablets oder Computern ist im kommenden Monat nicht erlaubt. Sofern aber die Privatnutzung der Geräte während der Arbeitszeit gestattet ist, wird man zwischendurch einen Blick auf einen der unzähligen Live-Ticker werfen dürfen. Wenn trotz Verbots ein Match geschaut bzw. gestreamt wird, darf der Arbeitgeber das Einkommen seiner Beschäftigten kürzen, warnt Trinko.
Radiohören am Arbeitsplatz
Laut ÖGB gilt beim Radiohören Ähnliches wie beim Fernsehen. Grundsätzlich darf man bei Sportevents auch nur dann ungefragt das Radio anmachen, sofern dies am Arbeitsplatz ohnehin erlaubt ist. Dabei gilt, dass man sich nicht ablenken lassen und niemanden stören darf. Wer während der Europameisterschaft ausnahmsweise das Radio laufen lassen möchte, sollte das also im Vorhinein mit dem Arbeitgeber absprechen.
Mit Bier auf den Erfolg der Lieblingsmannschaft anstoßen
Wenn man auf einen rot-weiß-roten Erfolg mit den Kolleginnen und Kollegen mit einem Bier anstoßen möchte, sollten die Betriebsregeln für Alkohol am Arbeitsplatz beachtet werden. Herrscht ein generelles Alkoholverbot, gilt dieses auch während der gesamten Europameisterschaft. Ausnahmen gibt es dabei auch nicht im Zuge von Spielen der österreichischen Nationalmannschaft.
"Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot herrscht, ist immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man sich selbst oder andere gefährden könnte", so Trinko.
Nichterscheinen als Entlassungsgrund
Für Fußball-Fans stellt die Europameisterschaft natürlich eine Art Ausnahmezustand dar, zu beachten ist aber, dass trotzdem weiterhin das Arbeitsrecht gilt. Das bedeutet, dass Urlaub mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist und nicht einseitig angetreten werden darf. "Und vorzugeben, krank zu sein, obwohl man gesund ist, ist ein Entlassungsgrund", warnt der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte.
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