Ausbau von Breitband
Neues Telekomgesetz mit Regeln für 5G

Mit der Telekommunikationsnovelle will Österreich internationaler Vorreiter beim 5G Ausbau werden. | Foto: Privat
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  • Mit der Telekommunikationsnovelle will Österreich internationaler Vorreiter beim 5G Ausbau werden.
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Der Ministerrat hat am Mittwoch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Damit soll der Breitband-Ausbau auf soliden Beinen stehen.

ÖSTERREICH. Das bisherige Telekommunikationsgesetz stammt laut Infrastrukturministerin Elisabeth Köstinger aus dem Jahr 2003, als man noch mit Einwahlmodems, ICQ und antiquierten Handys gearbeitet hat. "Jede SMS hat extra gekostet und von Glasfaserausbau oder 5G war keine Rede." Mit der TKG Novelle entspricht Österreich der nationalen Umsetzung des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens.

Breitband-Paket 

Das neue Ziel: Mit dem Breitband-Paket um 1,4 Mrd. Euro  will man eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 garantieren und internationaler Vorreiter beim 5G Ausbau werden. Das neue Telekomgesetz (TKG) soll aber auch generell den Weg für neue Technologien in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen bereiten.

Warnsystem soll verbessert werden

Konsumenten sollen von einem einheitlichen öffentlichen Warnsystem profitieren, im Katastrophenfall können etwa Menschen per SMS informiert werden. Außerdem soll der Zugang zum Notruf 112 erleichtert werden – Menschen mit besonderen Bedürfnissen können ihn künftig per Textnachricht erreichen. Auch der Anbieter-Wechsel wird erleichtert. Und: Automatisiertes Fahren und Smart Living Anwendungen bekommen neue Perspektiven.

Schwerpunkte der Novelle

  • Ausbau von Breitband und Mobilfunknetzen beschleunigen, etwa durch eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Ko-Investitionen im Bereich des Netzausbaues. soll etwa die gemeinsame Nutzung von Sendemasten erleichtern, um die Anzahl zu reduzieren und den Infrastrukturausbau in entlegeneren Gebieten attraktiver zu machen.
  • Festlegen einer Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich, was die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mobilfunkausbau verbessern soll.
  • Die Novelle enthält auch ein Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozulieferer beim Aufbau von 5G-Netzen. Das ist ein Teil der Umsetzung der 5GToolbox, die die Europäische Kommission von allen Mitgliedsstaaten erwartet. Durch einen neuen Beirat bei der RTR soll alle zwei Jahre ein Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozulieferer erstellt werden. 
  • Neuerungen bei Notrufwesen und Katastrophenwarnsysteme: Das TKG sieht die Umsetzung eines europaweit einheitlichen öffentlichen Warnsystems für Krisen vor.
  • In Zukunft gibt es bei der Notrufnummer 112 auch die Möglichkeit für einen textbasierten Notruf. Eingeschränkte Endnutzer sind dadurch anderen Endnutzern im Bereich der Zugänglichkeit der Notrufnummer 112 gleichgestellt.
  • Konsumentenschutz: In Zukunft wird jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Vertragszusammenfassung erhalten mit den wesentlichen Verpflichtungen zwischen Betreiber und Konsumenten. Erleichterte Wechsel des Anbieters von Internetzugangsdiensten durch die Kontinuität des Internetzugangsdienstes.
  • Neu ist auch die Möglichkeit für Digitalradioempfang in Autos
Mit der Telekommunikationsnovelle will Österreich internationaler Vorreiter beim 5G Ausbau werden. | Foto: Privat
Im Katastrophenfall können Menschen künftig per SMS informiert werden. Außerdem soll der Zugang zum Notruf 112 erleichtert werden – Menschen mit besonderen Bedürfnissen können ihn künftig per Textnachricht erreichen.  | Foto: Pixabay

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