Medienbericht
WKStA hat über Schmids Kronzeugen-Status entschieden
Die Entscheidung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) über den Kronzeugenstatus des ehemaligen ÖBAG-Vorstands Thomas Schmid dürfte gefallen sein. Einem Medienbericht zufolge wurde ein entsprechender Vorhabensbericht der WKStA bereits vor Ostern an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet.
ÖSTERREICH. Die WKStA dürfte eine Entscheidung über einen potenziellen Kronzeugenstatus für Thomas Schmid getroffen haben. Wie der "Kurier" am Montag unter Berufung auf die Behörde berichtet, wurde ein entsprechender Vorhabensbericht kurz vor Ostern an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Dort wird das Vorhaben nun geprüft, ehe es in weiterer Folge an das Justizministerium zur finalen Entscheidung weitergeleitet wird.
Vorzeichen sprechen für Kronzeugenstatus
Zwar ist der Inhalt des WKStA-Berichts unbekannt, man weiß also nicht, ob die Behörde den Kronzeugenstatus für Schmid vorschlägt, allerdings deuteten die Vorzeichen zuletzt darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft plant, ihm diesen zu gewähren. So musste der frühere ÖVP-Intimus, der mittlerweile in Amsterdam lebt, kürzlich seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.
Die persönlichen Lebensumstände Schmids sind für eine etwaige Diversion von Bedeutung. Sollte ihm der Kronzeugenstatus zuerkannt werden, würde er nicht angeklagt, stattdessen würde es eben zu einer sogenannten Diversion kommen. Eine mögliche Geldbuße wird nach den Vermögensverhältnissen berechnet.
Schmid belastet Kurz schwer
Der ehemalige der Ex-ÖBAG-Chef und früherer Generalsekretär im Finanzministerium hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreterinnen und -Vertreter – darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz – in mehreren Causen schwer belastet.
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