Ab 15. März
Sport ohne Körperkontakt, Treffen von Selbsthilfegruppen erlaubt
Mit kommenden Montag, dem 15. März, gelten die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten angekündigten Lockerungsschritte.
ÖSTERREICH. Die Novelle zur vierten Schutzmaßnahmenverordnungs sieht Lockerungen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen in ganz Österreich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich des Sports und in der Jugendarbeit vor. Außerdem können sich Selbsthilfegruppen in ganz Österreich ab dem 15. März wieder treffen. Diese Maßnahmen seien ein wichtiger Beitrag für das Wohlergehen junger Menschen und für die psychische Gesundheit während der Pandemie, hieß es in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums.
Darüber hinaus beinhaltet die Novelle die kontrollierte Öffnung in der Modellregion Vorarlberg, die ebenfalls ab 15. März 2021 starten soll. Die nächtliche Ausgangsregelung wird für weitere zehn Tage verlängert. "Die Maßnahmen werden laufend evaluiert und können entsprechend der epidemiologischen Lage angepasst werden", heißt es vom Ministerium.
Folgende Regelungen sollen ab 15. März gelten:
Außerschulische Jugendarbeit bis 18 Jahre
Darf in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden. Eine Testverpflichtung für die Jugendlichen besteht nur in geschlossenen Räumen. Die Gruppengröße beträgt maximal zehn Personen plus bis zu zwei Betreuungspersonen. Verpflichtend ist ein Präventionskonzept und eine Registrierungspflicht
Sport bis 18 Jahre:
Erlaubt ist Sport ohne Körperkontakt, der nur im Freien stattfinden darf. Es besteht keine Testverpflichtung für die Jugendlichen. Die Gruppengröße beträgt ebenfalls maximal zehn Menschen plus bis zu zwei Trainern. Verpflichtend ist ein Präventionskonzept sowie die Registrierungspflicht
Treffen von Selbsthilfegruppen:
Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden. FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen.
Nachschärfungen im beruflichen Bereich
Diese gelten ab 1. April. Verpflichtend wird ein Präventionskonzept für Betriebe ab 51 Mitarbeitern.
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