10 Jahre Haft für Amstettner
4-Jähriges Mädchen brutal missbraucht
28-Jähriger aus dem Bezirk erhielt zehn Jahre Haft samt Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – Urteil wegen Nichtigkeitsbeschwerde nicht rechtskräftig.
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Geschockt fuhr eine 36-Jährige aus dem Bezirk Amstetten im April dieses Jahres mit ihrer vierjährigen Tochter, die stark blutete, ins Krankenhaus, wo sie erfuhr, dass die kleine Anna (Name v. d. Red. geändert) sexuell schwer missbraucht worden war. In Verdacht geriet ihr 28-jähriger Freund, der seit einigen Monaten auf ihre drei Kinder aufpasste, wenn die Frau einkaufen ging.
"Großen Fehler gemacht"
Beim Prozess am Landesgericht St. Pölten legte der Beschuldigte, der bis dahin alle Vorwürfe bestritten hatte, ein teilweises Geständnis ab. Er habe einen großen Fehler gemacht, sei aber für die Verletzung des Mädchens nicht verantwortlich. Alkohol und Blackout nannte er gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer als schuldmildernd für sein Verhalten, für das die Richterin nur den Begriff „erschreckend“ zutreffend fand.
Falschaussage der Mutter
Laut Staatsanwalt Michael Lindenbauer soll sich der 28-Jährige bereits vor dem brutalen Übergriff mehrmals Befriedigung bei dem Kind geholt haben. Jeweils vor seinen Übergriffen habe er die beiden älteren Geschwister anderweitig beschäftigt, sodass diese von den Vorfällen nichts bemerkten. Die Mutter des Opfers musste sich vor Gericht wegen ihrer Falschaussage verantworten, da sie in einer ersten Einvernahme angegeben hatte, dass ihr damaliger Freund nie alleine mit den Kindern gewesen sei. Mittlerweile geständig wurde sie rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt.
Opfervertreterin Ulrike Koller verwies über die körperlichen Schmerzen des Mädchen, die etwa drei Wochen anhielten, vor allem auch darauf hin, dass Anna vermutlich noch viele Jahre an den psychischen Folgen zu leiden habe. Vorerst sprach ihr der Schöffensenat einen Betrag in Höhe von rund 4.500 Euro für das Mädchen zu.
Urteil: 10 Jahre Haft für Missbrauch der 4-Jährigen
Zur Gefährlichkeit des Beschuldigten stellte Gutachter Werner Brosch fest, dass diesbezüglich nach wie vor mit derartigen Übergriffen zu rechnen sei und alle Voraussetzungen für die Einweisung des Mannes vorliegen. Dem entsprechend verurteilte der Senat den 28-Jährigen zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe mit gleichzeitiger Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Nichtigkeitsbeschwerde: Urteil nicht "angemessen"
Verteidiger Hans-Jörg Luhamer schien das Urteil nicht tat- und schuldangemessen. Er legte im Namen seines Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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