500 Behinterenausweise
Richtigstellung 500 BehindertenausweiseSehr geehrter Herr Bernhard Schabauer, Ihr Beitrag ist so nicht richtig. Behintertenausweise werden in NÖ ausschließlich vom Bundessozialamt St. Pölten ausgestellt. Zur Zeit kann ein sollcher bis zu einem halben Jahr dauern. Den Sie ansprechen ist der § 29 Ausweis. Um sollchen zu beantragen muss man vorher den Behinterenausweis haben und vor allem gehbehindert sein. Mit dem § 29 Ausweis hat man egal ob Fahrzeughalter, Ehepartner oder die eigenen Kinder in Kurzparkzonen oder Behindertenparkplätze unbeschränkte Parkerlaubnis. Weiter kann bei der Versicherung des Fahrzeughalters der Antrag auf Befreiung der Versicherungsteuer gestellt werden, Zusätzlich kann auch eine Autobahnvinjette beantragt werden. Ausgenommen sind Behindertenparkplätze mit der Zusatztafel PKW Kennzeichen. Sollche müssen bei der BH beantragt werden.
MlG Gerhard Westermayer Sozialombudsmann
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