25 Fragen zum Thema EU-Austritt Volksbegehren an Inge RAUSCHER
Am 16. Jänner war eine steirische Delegation in WIEN-FAVORITEN, um im Café FREY mit jener Frau zusammenzukommen, die mit Österreich den Austritt aus der EU forcieren will.
Es war ein freundlicher Empfang, der sich den drei Steirern nach der 3-stündigen Zugfahrt im Café FREY in WIEN-FAVORITEN bot.
Der Moderator war sichtlich darum bemüht, betont objektiv seine Fragen an Fr. RAUSCHER zu richten, obschon man beim genauen Beobachten einen Hauch an Sympathie für die Dame durchleuchten sehen konnte.
Die Krux mit dem Hören-Sagen
Wer hat als einfache Büroangestellte oder gelernter Handwerker schon die Zeit und das Verständnis, sich um politische Vorgänge zu interessieren? Die Wenigsten blicken da noch durch, wenn sogar Politiker passen müssen, wenn man sie nach dem Inhalt der unterzeichneten Dokumente befragt.
Das macht es den Machthabern einfach, die Dinge so zu artikulieren, wie sie benötigt werden. "Den Menschen wird ja das Gefühl gegeben, daß wir mit Österreich nicht mehr austreten können. - Tatsächlich regelt der Artikel 50 des Lissabon Vertrages eindeutig den Austritt eines Landes." und weiter "Wenn wir schon Repressalien bei einem Austritt Österreichs befürchten, zeigt das doch auf, daß die EU bereits eine Diktatur ist", so die Bevollmächtigte des EU-Austritt Volksbegehrens.
Aller guten Dinge sind zwei
Inge RAUSCHER hatte bereits 2012 rund 9.600 beglaubigte Unterschriften beim Innenministerium abgegeben. Diese wurden jedoch wegen irreführender Bezeichnungen als ungültig erklärt. Im Dezember 2014 ließ sie dem Verfassungsgerichtshof keine Möglichkeit mehr, an der Rechtskonformität des Antrages zu zweifeln.
Von der Gasthaus-Debatte zum Volksbegehren
Bislang konnte man seinem Ärger über die EU höchstens bei einem Verlängerten und einem gepflegten Zigaretterl im Stammbeisl Luft machen. Seit der EU-Nichtraucherverordung natürlich nur noch im Raucherabteil des Lokals.
Inge RAUSCHER hat bewirkt, daß die Frage des Verbleibs Österreichs in der EU zu einem gesetzlich verordneten VOLKSBEGEHREN wurde. Ende Juni liegen in ganz Österreich Eintragungslisten zum Volksbegehren in den Gemeinden und Magistraten auf. Dann hat jeder Stimmberechtigte eine Woche lang die Möglichkeit, seinen Wunsch nach Rückkehr zur Eigenständigkeit und Neutralität kund zu tun. "Eine Chance, wie sie nie wieder kommen wird!"
Mehr kann Inge RAUSCHER nicht tun. Zwischen 24. Juni und 1. Juli 2015 ist nun jeder Bürger ab 16 Jahre gefragt, seine Stimme in die Liste seiner Heimatgemeinde oder Magistrat einzutragen. Der Lichtbildausweis dient hierbei zur Identifizierung des Eintragungswilligen.
"Die Wirkung des Volksbegehrens hängt von der Anzahl der Unterstützer ab. Bei einer überwältigenden Menge an Bürgern, kann die Politik nicht mehr daran vorbei gehen!" 100.000 Stimmen verpflichten bereits den Nationalrat zur Behandlung des Themas.
Wahrscheinlich das Letzte seiner Art
Wenn Österreich diese Möglichkeit verpaßt, seinen Unmut in eine politische Entscheidung umzusetzen, könnte es das letzte Mal sein, daß die Bevölkerung über dieses Thema abstimmen darf. Laut RAUSCHER sind bereits Überlegungen geäußert worden. Demnach soll das Volk über Themen wie Verfassungsänderung, Gesetzgebung oder Budgetfragen künftig nicht mehr befragt werden.
Wieder Herr im eigenen Haus
Durch den Austritt aus der EU würden sämtliche finanzielle Verpflichtungen und Vertragsverbindlichkeiten aufgelöst werden. Das österreichische Geld bliebe im Lande und die Neutralitätspolitik könne endlich wieder gelebt werden. Die Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen könne nur dann getragen werden, wenn wir unseren Kindern keine Schuldenberge hinterlassen und zurück zu einem Leben mit der Natur kehren, so die Vertreterin der Initative "Heimat und Umwelt". Der Konsum nachhaltiger, einheimischer Produkte sei ein wichtiges politisches Mittel, welches der einzelne Bürger tagtäglich anwenden kann, um die Abhängigkeit von Billig-Importen aus China & Co. minimal zu halten.
Sehen Sie hier die 1/4 Stunden-Blitz-Fassung des knapp 40-minütigen Gesprächs....
... oder das ganze Ergebnis der Unterredung.
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