Neu restauriertes Bildstöckl beim Kropfbrunnen in Hallstatt

v.l. Bgm Alexander Scheutz, Gönner Dipl. Ing. Helmut Schiebel, VsO. Hermann Pilz, Betreuer Reinhard Kerschbaumer - Foto©Franz Frühauf
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Auf Anregung der Nachbarn und Betreuer des Bildstockes beim Kropfbrunnen am Dr. Friedrich Morton - Weg in Hallstatt wurde 2013 die Restaurierung des kleinen aber wichtigen Denkmals durch den Ortsausschuss „Erhaltung des historischen Ortsbildes“ in Angriff genommen. Mit Zustimmung des Bundesdenkmalamtes konnte der Firma Neureiter aus Bad Ischl, dessen Chef sich auf diesem Gebiet schon viele Referenzen erworben hat, der Auftrag erteilt werden. Die Gesamtkosten beliefen sich auf € 2.460,-. Herman Pilz (Vorsitzender des Ortsausschusses): „Über die Kulturlandschaftsförderung erhielten wir 1.140,- Euro. Die Sparkassse Salzkammergut spendete € 600,- und den Restbetrag von 820,- übernahm unser Hallstattgönner Dipl.Ing. Helmut Schiebel. So konnte ohne Belastung der Finanzen unserer Gemeinde das Projekt durchgeführt werden“. Bgm Alexander Scheutz freut sich, dass wieder ein Denkmal restauriert werden konnte und dankt Allen, die dazu beigetragen haben.

Der historische Hintergrund des Bildstöckls zeigt auf:
Vor 521 Jahren (im Jahre 1494) erweitert König Maximilian I. die Marktfreiheit von Hallstatt mit folgenden Rechten: „Den Bürgern von Hallstatt ist gestattet, einen Richter aus ihrer Mitte zu wählen und den Burgfrieden zwischen den beiden Kreuzen zu haben“. Das mittelalterliche Rechtswesen gliederte sich damals in zwei Gerichtsbarkeiten, für die „Hohe Gerichtsbarkeit“ (Blut, Malefiz und Kriminalgericht) erhielt der Landesrichter mit Sitz im Schloß Wildenstein die Zuständigkeit und für die „Niedrige Gerichtsbarkeit“ (Unzucht oder Frevel) der Marktrichter in Hallstatt. Erwiesen ist nicht, ob die „Heilige Geist Kapelle“ am nördlichen Ortsende und das Bildstöckl beim Kropfbrunnen schon vorhanden waren oder ob nur in Stein gemeißelte Kreuze die Grenzen festlegten.

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