Südtirolersiedlung sorgt für Debatte

- hochgeladen von Günther Reichel
Ein Brief des Bundesdenkmalamtes sorgt in der Gemeinde Reutte für einige Verwunderung.
REUTTE (rei). Wir kennen sie wohl alle, die Südtiroler Siedlung in Reutte. Gut gepflegt, keine Frage, aber schlichte Objekte, Traumwohnungen sehen anders aus.
Aber schützenswert ist sie angeblich dennoch, so schützenswert, dass sie das Bundesdenkmalamt unter Denkmalschutz gestellt haben will. In der Marktgemeinde schüttelt man ob diesen Ansinnens nur noch den Kopf und hat über einen Rechtsanwalt Einspruch erhoben.
Das Bundesdenkmalamt sieht in der Südtiroler Siedlung einen Häuserbestand, bei dem es sich um österreichisches Kulturgut handelt. Ein Verlust dieser Siedlung würde den österreichischen Kulturbestand beeinträchtigen.
Kein Verständnis in Reutte
In der Marktgemeinde kann man dieser Argumentation in keiner Weise folgen, im Gegenteil. Man sieht sich in der Weiterentwicklung eingeschränkt, sollte das zwei Hektar große Areal samt Gebäuden tatsächlich denkmalgeschützt werden. Aber nicht nur das. In der Gemeinde sorgt man sich, dass die Siedlung einmal „zur Pilgerstätte für ewig gestrige, die dem NS Gedankengut nahestehen, wird und sich mit der dort einzementierten Blut- und Bodenideologie identifizieren“, heißt es im Berufungsschreiben.
Es geht darum, dass die Siedlung während des Mussolini-Regimes in Italien errichtet wurde. Sie diente dazu, Hilfestellung bei der Vertreibung der deutschsprachigen Südtiroler Bevölkerung zu leisten. Dafür langten reine Zweckbauten. Südtiroler Siedlungen gab es auch in anderen Gemeinden, doch die sind längst nicht so gut erhalten, wie jene in Reutte.
Banale Malereien
Und da findet sich noch eine Besonderheit: Malereien an den Fassaden. Die stammen von Carl Heinrich Walter Kühn. Die erachtet das Bundesdenkmalamt als „bedeutend“, während man sie in Reutte schlicht als „banal“ bezeichnet. Mehr noch. Im Berufungsbescheid ist hinsichtlich der an einigen Gebäuden angebrachten Malereien von „die NS-Herrschaft glorifizierenden und idealisierenden Wandgemälden und Aufschriften“ die Rede. Deren Erhalt könne nicht im öffentlichen Interesse liegen.
In der Marktgemeinde ist man sich sicher: „Die Behörde hat den Sachverhalt völlig unrichtig rechtlich beurteilt.“
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