Verordnung für Mietkaufstützung ist in Kraft getreten.
Wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung aller Fördersparten
SALZBURG (ap). Die Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen ist gestern, Montag, 14. Dezember, in Kraft getreten. Während sich der Teil der Rückzahlungsverordnung ausschließlich an Gemeinden und Gemeinnützige Bauvereinigungen richtet, hat die Mietkaufstützung auch konkrete Auswirkungen auf jene Mieterinnen oder Mieter, die "ihre" geförderte Mietkaufwohnung kaufen wollen. "Mit diesem Schritt vollziehen wir auch im Bereich bestehender Mietkaufwohnungen die Umstellung auf nicht rückzahlbare Zuschüsse", zeigte sich Landesrat Hans Mayr über den Beschluss erfreut.
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