Online Antrag für Wohnbauförderung

SALZBURG/PINZGAU. Seit Jahresbeginn 2017 wird die Antragstellung in der Wohnbauförderung mit Ausnahme der Wohnbeihilfe online abgewickelt. Förderungsansuchen werden dann ausschließlich über den Online-Förderungsassistenten entgegengenommen. Die Antragstellung orientiert sich dabei optisch am bisherigen Eingabeverfahren des Online-Förderungsassistenten. Für die Antragstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen vorab hochgeladen werden. Der Förderungsassistent wird jeweils am ersten Werktag zu Quartalsbeginn um 9.00 Uhr freigeschaltet, erstmals war das am 2. Jänner 2017 der Fall.

Förderungszahlen

In der Kaufförderung werden im ersten Quartal 2017 200 Anträge und in der Errichtungsförderung 100 Anträge angenommen. Im zweiten und dritten Quartal sind jeweils 100 in der Kaufförderung und jeweils 50 in der Errichtungsförderung vorgesehen. Die Zahlen können sich erhöhen, wenn im Vorquartal nach Prüfung durch die Wohnbauförderungsabteilung Ansuchen zurückgewiesen werden. Insgesamt sollen im Jahr 2017 400 Förderungen in der Kaufförderung und 200 in der Errichtungsförderung ermöglicht werden. Sobald die jeweils vorgesehen Kontingente erreicht werden, können keine weiteren Ansuchen ausgefüllt bzw. abgeschickt oder Zugangslinks angefordert werden. In der Sanierungsförderung erfolgt keine quartalsweise Beschränkung, hier ist für das Jahr 2017 die Förderung von 3.500 Wohnungen vorgesehen.

Pfiffige Info-Videos zur Wohnbauförderung

Wer sich einen kompakten Überblick zur Salzburger Wohnbauförderung verschaffen möchte, kann dies nun in einer vom Landes-Medienzentrum animierten Video-Serie tun. Anhand von Förderwerberin Julia und ihrer Familie wird in leicht verständlicher Form über Voraussetzungen, Inhalt und weiterführende Beratung zur Wohnbauförderung informiert.

Alle Informationen sind auf der Landes-Website unter Video Wohnbauförderungzu finden.

Text: Landesmedienzentrum

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