Eisenbahnbrücke wird Fall fürs Gericht
Neues Kapitel im Streit um die Eisenbahnbrücke: Verwaltungsgerichtshof soll nun klären, ob eine Volksbefragung rechtens ist oder nicht.
Die Linzer Eisenbahnbrücke wird ein Fall für das Landesverwaltungsgericht. Dort haben die Vertreter der Plattform "Eisenbahnbrücke retten!" einen sogenannten Vorlageantrag eingebracht. Damit will die Plattform, der auch Vertreter von ÖVP, FPÖ und Neos angehören, ihren Wunsch nach einer Volksbefragung doch noch durchsetzen.
Stadt nicht zuständig
Die Linzer sollen in der Befragung entscheiden, ob die "alte Dame" bestehen bleiben und daneben eine weitere Brücke gebaut werden soll, oder ob die marode Brücke, wie politisch bereits beschlossen, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Die Stadt Linz hatte die Förderung einer Bürgerbefragung zurückgewiesen, da die Brücke laut Bürgermeister Klaus Luger noch im Eigentum der ÖBB und nicht der Stadt Linz stehe. Eine Bürgerbefragung sei laut Luger unzulässig, weil sie keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereich der Stadt betreffe.
Befragung laut Studie zulässig
Anders sehen das die Mitglieder der Plattform. Sie stützen sich dabei auf eine von ihnen in Auftrag gegebene Expertise, in der zwei Juristen der Johannes Kepler Universität zu der Auffassung kamen, dass eine Volksbefragung sehr wohl zulässig wäre. "Wir sind sehr optimistisch, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Rechtsansicht folgen wird", so Vizebürgermeister Bernhard Baier (VP) und Erhard Kargel, Obmann der Bürgerplattform. Das Gericht hat nun sechs Monate Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen. Eine Entscheidung dürfte demnach nicht vor dem Sommer vorliegen. Bekommen Vertreter der Bürgerplattform recht, dann müssen sie binnen vier Wochen 3000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln. Erst dann müsste der Gemeinderat über eine Bürgerbefragung abstimmen.
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