Gesundheit
Jugendpsychiatrie darf Patienten bis 25 Jahre weiterbehandeln
Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern sowie Kinderärztinnen und -ärzten weiterbehandelt werden. Eine am Mittwoch in Kraft getretene Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ermöglicht eine Weiterbehandlung bis zum 25. Geburtstag. "Hart erarbeitete Behandlungserfolge dürfen nicht aufgrund des Geburtsdatums plötzlich gefährdet werden", betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne)....